Drịll|ma|schi|ne 〈f. 19; Landw.〉 landwirtschaftl. Maschine zum Drillen
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Maschine zur gleichmäßigen Aussaat in Reihen.
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Drillmaschine,
klassische Bauart der Sämaschinen, bei der die Samenkörner durch Drillschare in Reihen oder Bändern (Bandsaat) abgelegt werden; heute v. a. bei Getreide, Futter und Raps angewendet. Aus dem Saatkasten (mit Rührwelle) gelangt Saatgut über dosierende Säräder (Zellenräder, vielfältige Formen) in die flexible Saatleitung, die zu den Drillscharen führt (Ablage einige Zentimeter tief mit anschließendem Zudecken). Zum Ausgleich unterschiedlicher Fahrgeschwindigkeiten arbeiten die Dosierorgane mit Bodenantrieb (Übersetzung einstellbar für verschiedene Ausbringungsmengen).
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Drịll|ma|schi|ne, die [zu ↑drillen (2)]: Maschine zur gleichmäßigen Aussaat in Reihen.
Universal-Lexikon. 2012.