◆ De|si|gna|ti|on 〈f. 20〉
1. Bestimmung, Bezeichnung
2. vorläufige Ernennung
[<lat. designatio „Bezeichnung“]
◆ Die Buchstabenfolge de|si|gn... kann in Fremdwörtern auch de|sig|n... getrennt werden.
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Designation
[lateinisch, eigentlich »Bezeichnung«, »Abgrenzung«] die, -/-en, Anweisung, Bestimmung der Person, die ein Amt antreten soll, wenn die Amtsdauer des Vorgängers abgelaufen ist oder abzulaufen droht. Wichtig ist besonders das in manchen Wahlmonarchien (z. B. im Heiligen Römischen Reich) bestehende Recht des Königs, seinen Nachfolger vorzuschlagen (Designationsrecht), das in der Regel das Wahlgremium jedoch nicht bindet. Über die Designation eines Papstnachfolgers Papst.
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De|si|gna|ti|on, die; -, -en [lat. designatio] (bildungsspr.): 1. Bestimmung, Bezeichnung. 2. vorläufige Ernennung.
Universal-Lexikon. 2012.