Brụt|to|ein|kom|men 〈n. 14〉 Einkommen ohne Abzug von Steuern u. Sozialabgaben; Ggs Nettoeinkommen
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Brụt|to|ein|kom|men, das:
Einkommen vor Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge u. sonstigen Abgaben.
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Brụttoeinkommen,
gesamtes Erwerbseinkommen (Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit) und Vermögenseinkommen (Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen) einer Person oder eines Haushalts vor Abzug von Steuern und anderen Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen. Das Bruttoarbeitsentgelt (Bruttolohn und -gehalt, in der Wirtschaftsstatistik: Bruttoverdienst) umfasst alle Beträge, die dem Arbeitnehmer laufend vom Arbeitgeber gezahlt werden, v. a. das tarifliche oder frei vereinbarte Arbeitsentgelt, tarifliche und außertarifliche Leistungs-, Sozial- und sonstige Zulagen und Zuschläge sowie die einmaligen Zahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Die Summe der Bruttoverdienste von Arbeitern, Angestellten sowie kaufmännisch, technisch und gewerblich Auszubildenden ohne Pflichtanteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung wird als Bruttolohn- und -gehaltssumme bezeichnet. (Einkommen)
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Brụt|to|ein|kom|men, das: Einkommen vor Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge u. sonstigen Abgaben.
Universal-Lexikon. 2012.