Brẹms|weg 〈m. 1〉 die vom Anziehen od. Treten der Bremse bis zum Stehenbleiben des Wagens zurückgelegte Entfernung ● langer, kurzer \Bremsweg
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Brẹms|weg, der:
Weg, den ein Fahrzeug vom Betätigen der ↑ 1Bremse bis zum Stillstand zurücklegt.
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Bremsweg,
1) Eisenbahnfahrzeuge: die Streckenlänge, auf der ein Zug durch Bremsen zum Halten gebracht werden kann. Der zulässige Bremsweg ist durch die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung festgelegt. Als größter zulässiger Bremsweg gilt in der Regel bei Hauptbahnen 1 000 m, bei Nebenbahnen 700 m. Er liegt innerhalb des Abstandes zwischen Vor- und Hauptsignal (Eisenbahnsignale). Der Bremsweg ist abhängig von der Geschwindigkeit, der Streckenneigung, dem Reibwert, der Bremsentwicklungszeit und dem Zuggewicht. (Bremsmasse)
2) Kraftfahrzeuge: der Weg des Fahrzeugs während der Bremsverzögerung von der Betätigung des Bremspedals bis zum Stillstand. Der Anhalteweg ist um den Reaktionsweg während der Reaktionszeit (0,3-1,7 s) vom Erkennen eines Hindernisses bis zum Betätigen des Bremspedals länger. Die erreichbare Bremsverzögerung hängt von der Bremskraft ab, die abhängig vom Straßenzustand noch zwischen Reifen und Fahrbahn übertragen werden kann; sie beträgt bei trockenen Straßen etwa 6-10 m/s2, bei nassen Straßen 4-6 m/s2, bei Eis etwa 1 m/s2. Für Fahrzeuge mit Antiblockiersystem verringert sich der Bremsweg auf trockener Fahrbahn um 10-15 %, bei Nässe und Eis sind Verkürzungen zwischen 25 und 40 % möglich.
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Brẹms|weg, der: Weg, den ein Fahrzeug vom Betätigen der 1↑Bremse bis zum Stillstand zurücklegt.
Universal-Lexikon. 2012.