Zug|ge|wicht, das:
Zuglast.
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Zuggewicht,
Zuglast,
1) Gesamtgewicht aller Fahrzeuge eines Eisenbahnzuges.
2) Kraftfahrzeug: das Gesamtgewicht von Lastzügen (Lkw mit Anhänger); darf in der Regel 40 t nicht überschreiten.
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Zug|ge|wicht, das: Zuglast.
Universal-Lexikon. 2012.