Braut|ex|a|men 〈n. 14; kath. Kirche〉 kurze Prüfung u. Unterweisung des Brautpaares durch den Geistlichen
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Brautexamen,
katholische Kirche: kirchenrechtlich vorgeschriebene Prüfung vor einer Eheschließung. Ein trauungsberechtigter Pfarrer muss die Personalien der Brautleute, ihre Freiheit von Ehehindernissen und den Ehewillen nach einem kirchenamtlichen Formular feststellen. Ferner ist damit in der Regel eine religiöse Unterweisung über Ehe und Ehesakrament, der Brautunterricht, verbunden.
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Braut|exa|men, das: (in der kath. Kirche übliche, in der Regel mit einer religiösen Unterweisung verbundene) Prüfung der Brautleute vor ihrer Zulassung zur kirchlichen Trauung, bei der die Personalien der Brautleute, das Nichtvorhandensein von Ehehindernissen u. der Wille zur Ehe festgestellt werden.
Universal-Lexikon. 2012.