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anrufen
telefonisch kontaktieren; durchrufen (umgangssprachlich); anklingeln; telefonisch in Kontakt treten; telefonieren; ein Telefon geben (schweiz.) (umgangssprachlich); kontaktieren; (sich) wenden (an)

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an|ru|fen ['anru:fn̩], rief an, angerufen:
1. <tr.; hat mit jmdm. telefonisch Verbindung aufnehmen:
einen Freund anrufen; auch itr.> ich muss noch anrufen; ruf doch mal an!
Syn.: telefonieren.
2. <tr.; hat jmdn. bitten, vermittelnd, helfend einzugreifen:
sie rief ihren Gott an; ein höheres Gericht anrufen.
Syn.: angehen, bemühen (geh.), sich wenden an.

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ạn||ru|fen 〈V. tr. 201; hat
1. laut anreden, durch Rufen aufmerksam machen
2. um Beistand, Hilfe bitten (Gericht, Gott)
3. telefonisch sprechen, melden
● ruf mich morgen Nachmittag an!

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ạn|ru|fen <st. V.; hat:
1. durch Rufen jmdn. auf sich aufmerksam machen, jmds. Namen rufen:
der Wachposten rief ihn an.
2. jmdn. bitten, vermittelnd, helfend o. Ä. einzugreifen:
jmdn. als Zeugen, um Hilfe a.;
eine Schiedsstelle, das Verfassungsgericht a.;
Gott um Gnade a.;
sie haben die Gerichte angerufen (sind vor Gericht gegangen).
3. mit jmdm. telefonisch Verbindung aufnehmen:
einen Bekannten, die Auskunft, die Polizei a.;
bei der Bank, in München a.;
jeden Tag a.;
er hat schon dreimal angerufen;
jmdn. auf dem Handy a.;
<südwestd. u. schweiz. ugs. auch mit Dativ:> du kannst mir heute Abend noch anrufen.
4. etw. rufend zu übertönen versuchen:
gegen den Lärm a.

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ạn|ru|fen <st. V.; hat: 1. durch Rufen jmdn. auf sich aufmerksam machen, jmds. Namen rufen: der Wachposten rief ihn an; Sie rufen euch an, sie rufen dreimal, dann schießen sie (Seghers, Transit 237); Franke ... wurde wach, als Rita ihn leise anrief (Loest, Pistole 149). 2. jmdn. bitten, vermittelnd, helfend o. ä. einzugreifen: eine Schiedsstelle, das Verfassungsgericht a.; Warum wird die UN nicht angerufen? (Dönhoff, Ära 79); jmdn. als Zeugen, um Hilfe a.; Ich rufe meine Mutter zum Zeugen an, dass ... (Andres, Liebesschaukel 157); da hatte er ... in höchster Not seinen Gott angerufen (Th. Mann, Joseph 219); Gott um Gnade a.; sie haben die Gerichte angerufen (sind vor Gericht gegangen). 3. mit jmdm. telefonisch Verbindung aufnehmen: einen Bekannten, die Auskunft, die Polizei a.; bei der Bank in München a.; ich habe überall angerufen, bei der Polizei, auf der Arbeitsstelle, im Club (Koeppen, Rußland 127); jeden Tag a.; ich ... rief irgendeine Nummer an (Koeppen, Rußland 178); er hat schon dreimal angerufen; <nicht standardspr., südwestd. u. schweiz. ugs. auch mit Dativ:> du kannst mir heute Abend noch anrufen. ∙ 4. rufend verkünden, ↑ausrufen (2 a): der Nachtwächter rief die elfte Stunde an (Cl. Brentano, Kasperl 345); Wie weit ist's in der Nacht? - Eben itzt ruft der Nachtwächter zwei an (Schiller, Räuber V, 1).

Universal-Lexikon. 2012.