I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 freimachen, ausgraben ● Mauern \bloßlegen
II 〈nur Zusammenschreibung〉 aufdecken, öffentlich darlegen ● er will sein Innerstes bloßlegen; sie wird die Hintergründe ihrer Tat bloßlegen
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1bloß|le|gen <sw. V.; hat:
Hintergründe b.
unter der Erde Liegendes aufdecken, ausgraben:
Mauerreste b. l.
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bloß|le|gen <sw. V.; hat: unter der Erde Liegendes aufdecken, ausgraben: er legte die Mauerreste bloß; Ü er begann, die Hintergründe dieser Tat bloßzulegen (herauszufinden, zu enthüllen).
Universal-Lexikon. 2012.