Be|schwö|rung 〈f. 20〉 das Beschwören, inständige Bitte, Ruf an Geister ● jmds. \Beschwörungen kein Gehör schenken; gegen jmds. \Beschwörungen taub bleiben
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Be|schwö|rung, die; -, -en:
1. eindringliche, inständige Bitte:
allen -en gegenüber taub bleiben;
mit Bitten und -en.
2.
die B. des Teufels, von bösen Geistern.
eine B. sprechen, murmeln.
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Beschwörung,
magische Handlung, die auf dem Glauben an die Macht des rituell ausgesprochenen oder gesungenen Wortes (Beschwörungsformel) beruht. Die Beschwörung kann darauf gerichtet sein, Unheil abzuwehren oder dem Beschwörenden oder anderen Heil zuzuwenden. Sie folgt aus der an sich wirkenden Macht des »Zauberwortes« oder auch daraus, dass vermittelnde Mächte (Geister, Dämonen) zu Heil oder Unheil gebannt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Exorzismus · Magie · Nekromantie
I. Hampp: B., Segen, Gebet (1961);
G. Eis: Altdt. Zaubersprüche (1964).
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Be|schwö|rung, die; -, -en: 1. eindringliche, inständige Bitte: allen -en gegenüber taub bleiben; mit Bitten und -en; ... überschüttete die Hausmann sie mit -en, doch ja nicht der Direktion über den fatalen Tatbestand Mitteilung zukommen zu lassen (Brecht, Geschichten 71). 2. a) das Beschwören (3 a); b) das Beschwören (3 b): die B. des Teufels, von bösen Geistern. 3. [formelhafte] Worte beim Beschwören (3): eine B. sprechen, murmeln; noch heute träumt er ... von einem wilden Negergericht, in riesigen eisernen Kesseln zubereitet, einer dunkel schillernden Sauce, gebraut unter kannibalischen -en (Hildesheimer, Legenden 139).
Universal-Lexikon. 2012.