Akademik

beleihen
be|lei|hen 〈V. tr. 177; hat〉 jmdn. \beleihen
1. jmdm. ein Darlehen geben
2. = belehnen
● ein Guthaben, Wertpapier \beleihen zugunsten der Bank als Sicherheit für einen Kredit verpfänden

* * *

be|lei|hen <st. V.; hat:
1. als Pfand nehmen u. dafür Geld geben:
Immobilien mit einer hohen Summe b.
2. (veraltend) mit etw. belehnen, ausstatten.

* * *

be|lei|hen <st. V.; hat: 1. als Pfand nehmen u. dafür Geld geben: Wertpapiere, Schmuck, Immobilien mit einer hohen Summe b.; Übrigens: Lebensversicherungen kann man b., um z. B. ein Eigenheim zu renovieren! (Hörzu 49, 1980, 134). 2. (veraltend) mit etw. belehnen, ausstatten.

Universal-Lexikon. 2012.