be|lei|hen 〈V. tr. 177; hat〉 jmdn. \beleihen
1. jmdm. ein Darlehen geben
2. = belehnen
● ein Guthaben, Wertpapier \beleihen zugunsten der Bank als Sicherheit für einen Kredit verpfänden
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be|lei|hen <st. V.; hat:
1. als Pfand nehmen u. dafür Geld geben:
Immobilien mit einer hohen Summe b.
2. (veraltend) mit etw. belehnen, ausstatten.
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Universal-Lexikon. 2012.