be|leh|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \belehnen jmdm. ein Lehen übergeben; Sy beleihen (2) ● jmdn. mit einem Stück Land \belehnen ihm Land als Lehen zur Verfügung stellen [→ leihen, Lehen]
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be|leh|nen <sw. V.; hat:
1. [mhd. belēhenen] (Geschichte) mit etw. (Gütern, einem Amt o. Ä.) versehen; jmdm. etw. als Lehen geben:
die Fürsten belehnten ihre Vasallen.
2. (österr., schweiz.) beleihen.
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be|leh|nen <sw. V.; hat [1: mhd. belēhenen]: 1. (hist.) mit etw. (Gütern, einem Amt o. Ä.) versehen; jmdm. etw. als Lehen geben: die Fürsten belehnten ihre Vasallen; Belisar ... mit einem hohen Posten zu b. (Thieß, Reich 610). 2. (schweiz.) beleihen: ... könne die Direktion einige Immobilien b. und auf eine bessere Konjunkturlage für deren Verkauf warten (NZZ 10. 8. 84, 14).
Universal-Lexikon. 2012.