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bat
batbitten

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BAT [Abk. für biologischer Arbeitsplatz-Toleranzwert]: Bez. für die Konz. eines Stoffs oder seines Umwandlungsproduktes im Körper (oder die dadurch ausgelöste Abweichung eines biol. Indikators von seiner Norm), bei der im Allg. die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt wird.

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bat: bitten.

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BAT,
 
Abkürzung für Bundes-Angestelltentarifvertrag.

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BAT = Bundesangestelltentarif.

Universal-Lexikon. 2012.