Bahn|kör|per 〈m. 3〉 Gleisanlage u. Bahndamm
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Bahn|kör|per, der:
Gleisanlage.
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Bahnkörper,
im Eisenbahnwesen baulicher Teil des Fahrweges, unterschieden in Unter- und Oberbau. Der Unterbau besteht aus dem Erdkörper der Strecke (Damm, Einschnitt oder Anschnitt) mit den zugehörigen Kunstbauten (z. B. Brücken), nach oben hin begrenzt durch das Planum. Dies ist eine geebnete, zur Abführung des Oberflächenwassers mit Neigung von 1 : 20 (5 %) versehene Auflagerfläche für den Oberbau (Eisenbahnoberbau). Die Planumsbreite des Bahnkörpers ist in den Eisenbahnvorschriften und Richtlinien festgelegt und beträgt z. B. bei der Deutschen Bahn AG für eingleisige Strecken in der Geraden allgemein 7,0 m.
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Bahn|kör|per, der: Gleisanlage.
Universal-Lexikon. 2012.