At|ta|ché 〈[ -ʃe:] m. 6〉
1. Begleiter eines Gesandten, meist Nachwuchsdiplomat
2. Berater einer Auslandsvertretung (Kultur\Attaché, Militär\Attaché)
[zu frz. attacher „befestigen“]
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1. Mitarbeiter einer diplomatischen Vertretung im niedrigsten Rang.
2. diplomatischen Vertretungen zugeteilter Berater in Fragen der Kultur, des Handels u. des Militärs.
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Attaché
[ata'ʃe; französisch »Zugewiesener«, »Zugeordneter«] der, -s/-s, 1) Angehöriger des Vorbereitungsdienstes für den höheren auswärtigen Dienst; 2) Diplomat, der einer Auslandsvertretung für eine fachlich spezialisierte Aufgabe zugeteilt ist, z. B. Militär-Attaché, Kultur-Attaché, Presse-Attaché.
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At|ta|ché [ata'ʃe:], der; -s, -s [frz. attaché, subst. 2. Part. von: attacher, ↑attachieren]: 1. Mitarbeiter einer diplomatischen Vertretung im niedrigsten Rang. 2. diplomatischen Vertretungen zugeteilter Berater in Fragen der Kultur, des Handels u. des Militärs.
Universal-Lexikon. 2012.