An|dre|as|kreuz 〈n. 11〉 Kreuz aus gleich langen, weiß-roten, diagonal verlaufenden Balken mit spitzen Winkeln nach oben u. unten (als Warnkreuz an Bahnübergängen) [nach dem Apostel Andreas, der an einem solchen Kreuz den Tod erlitten haben soll]
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An|d|re|as|kreuz, das; -es, -e [nach dem Apostel Andreas, der an einem solchen Kreuz gestorben sein soll]:
1. Kreuz mit diagonal gekreuzten Balken, das im Christentum als Symbol des Leidens Christi gilt.
2. (Verkehrsw.) Verkehrszeichen in Form eines rot-weißen Andreaskreuzes (1), das zur Warnung an Bahnübergängen dient.
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Andreaskreuz,
1) Kreuzformen, Christusmonogramm.
2) Verkehrszeichen in Form zweier stehend gekreuzter weißer Balken mit roten Enden, das auf der rechten Seite oder beiderseits der Straße in der Regel unmittelbar vor einem schienengleichen Bahnübergang steht. Das früher als »Warnkreuz« bezeichnete Andreaskreuz gibt Schienenfahrzeugen Vorrang (§ 41 Straßenverkehrsordnung). Es verbietet das Parken vor und hinter dem Andreaskreuz bis zu je 5 m innerhalb geschlossener Ortschaften und bis zu je 50 m außerhalb geschlossener Ortschaften (§ 12 Straßenverkehrsordnung).
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An|dre|as|kreuz, das; -es, -e [nach dem Apostel Andreas, der an einem solchen Kreuz gestorben sein soll]: 1. Kreuz mit diagonal gekreuzten Balken, das im Christentum als Symbol des Leidens Christi gilt. 2. (Verkehrsw.) Verkehrszeichen in Form zweier weißer, gekreuzter Balken mit roten Enden, das zur Warnung an Bahnübergängen dient.
Universal-Lexikon. 2012.