Ạmts|eid 〈m. 1〉 vor Antritt eines Amtes zu leistender Eid, die übernommenen Pflichten zu erfüllen
* * *
Ạmts|eid, der:
bei Antritt eines öffentlichen Amtes geleisteter feierlicher Eid, seine Amtspflichten treu zu erfüllen.
* * *
Amtseid,
Diensteid, die von einem Träger eines öffentlichen Amtes, z. B. einem Staatsoberhaupt, Minister, Richter, Beamten oder (Berufs- und Zeit-)Soldaten, bei Dienstantritt geleistete feierliche Verpflichtung, die Amtspflichten treu zu erfüllen. Der Amtseid ist ein promissorischer Eid, dessen Verletzung nicht als Meineid, sondern nur als Amtsvergehen bestraft wird, soweit ein solches vorliegt. (Eid)
* * *
Ạmts|eid, der: Eid, der bei der Übernahme eines Amtes zu leisten ist; Versprechen, seine Pflichten als Beamter gewissenhaft zu erfüllen.
Universal-Lexikon. 2012.