Akademik

Akzidens
Ạk|zi|dens 〈n.; -, -dẹn|zi|en od. -dẹn|tia〉
1. Hinzukommendes
2. unwesentl. Eigenschaft
[<lat. accidens „sich ereignend“]

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Ạk|zi|dens, das; -, …dẹnzien (Fachspr. für b auch: …dẹntien) u. …dẹntia:
a) [lat. accidens, 1. Part. von: accidere = anfallen, vorkommen] (Philos.) etw. Zufälliges, nicht unbedingt zum Wesen einer Sache Gehörendes; Zufall, Zufälligkeit; Akzidenz (2);
b) (Musik) Vorzeichen, Versetzungszeichen.

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Ạkzidens
 
[lateinisch »sich zufällig ereignend«] das, -/...'denzi|en oder ...'dentia, das Zufällige, Unwesentliche, Veränderliche an einem Gegenstand, im Gegensatz zur Substanz. Aristoteles definierte Akzidens (griechisch symbébēkos) als diejenige mittelbare oder zufällige Eigenschaft, die einem Gegenstand wohl zukommt, aber »weder notwendig noch in den meisten Fällen« (Metaphysik 30, 1 025 a 14-15). Im scholastischen Denken unterschied man im Anschluss an Aristoteles ein reales Akzidens und ein logisches Akzidens. Das reale Akzidens ist jene Eigenschaft, die ein Seiendes beiläufig bestimmt und selbst nur ist, indem sie einem Träger, nämlich der Substanz, anhaftet. Unter logischer Akzidens verstand man ein Prädikat, das im Sinn des Nichtnotwendigen (als Begriff für eine freigesetzte, logische Beziehung) von einem Gegenstand ausgesagt werden kann.
 

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Ạk|zi|dens, das; -, ...dẹnzien (Fachspr. für b auch: ...dẹntien) u. ...dẹntia [a: lat. accidens, 1. Part. von: accidere = anfallen, vorkommen]: a) (Philos.) etw. Zufälliges, nicht unbedingt zum Wesen einer Sache Gehörendes; Zufall, Zufälligkeit; ↑Akzidenz (2); b) (Musik) Vorzeichen, Versetzungszeichen.

Universal-Lexikon. 2012.