Adel: Das mittelhochdeutsche Wort adel (aus althochdeutsch adal) enthält bereits die heutigen Bedeutungen „Adelsgeschlecht, Adelstitel, edle Gesinnung, Vollkommenheit“. Der Adel ist ein durch Geburt, Besitz oder Verdienst erworbener Stand mit erblichen Privilegien. Er war früher eine Form der politischen, militärischen und kulturellen Führungs- und Herrschaftsschicht. Zum Uradel gehörten alle bis 1350 urkundlich nachweisbaren adeligen Familien. Seit dem 16. Jahrhundert gab es den Briefadel, der durch ein kaiserliches Diplom, den Adelsbrief, verliehen wurde. Dieser Adelsbrief konnte im 17. und 18. Jahrhundert auch erkauft werden. Neben diesem erblichen Adel gab es den sogenannten Personen- oder Verdienstadel, der meistens an bestimmte Ämter geknüpft war.
Innerhalb des Adels bestand eine am jeweiligen Titel ablesbare Hierarchie. Nach dem Monarchen stand auf der obersten Stufe der Herzog. Ihm folgte der Fürst, dann kam der (Land-, Mark-, Pfalz-)Graf und schließlich der Baron oder Freiherr.
Ein Adelsprädikat ist eine Präposition im Familiennamen des Adligen. In Deutschland sind von, zu oder von und zu gebräuchlich, wobei die Präposition ursprünglich nur den Wohnsitz anzeigte und erst später zu einem Prädikat wurde. Daneben gab es die geistlich-weltlichen Ränge Fürstbischof, Fürstabt und Fürstpropst. In Deutschland, wo der Adel 1918 formal abgeschafft wurde, kann der Adelstitel seit Einführung der Weimarer Reichsverfassung 1919 aber als Bestandteil des Namens geführt werden. Dagegen dürfen in Österreich seit 1918 auch die Titel nicht mehr geführt werden.
Universal-Lexikon. 2012.