Ạch|ter|ste|ven 〈[-vən] m. 4; Mar.〉 hochgezogene hintere Verlängerung des Kiels eines Schiffes; Ggs Vordersteven
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Ạch|ter|ste|ven, der (Seemannsspr.):
Hintersteven.
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Achtersteven,
hinterer Abschluss des Schiffskörpers. Der Achtersteven nimmt bei Einschraubenschiffen den Wellenaustritt und meist das Ruderlager auf. (Steven)
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Ạch|ter|ste|ven, der (Seemannsspr.): Hintersteven.
Universal-Lexikon. 2012.