ạb||ta|keln 〈V. tr.; hat〉
1. ein Schiff \abtakeln die Takelage vom Schiff abbauen, Schiff außer Dienst stellen
2. 〈fig.〉 abbauen
3. des Amtes entheben; →a. abgetakelt
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ạb|ta|keln <sw. V.; hat (Seemannsspr.):
die Takelage von einem Schiff entfernen [u. dieses dadurch außer Dienst stellen]:
ein Schiff a. müssen.
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Abtakeln,
Seemannssprache: das Herunternehmen der Takelage (auch des Ladegeschirrs) eines Schiffes.
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ạb|ta|keln <sw. V.; hat (Seemannsspr.): die Takelage von einem Schiff entfernen [u. dieses dadurch außer Dienst stellen]: ein Schiff a. müssen.
Universal-Lexikon. 2012.