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Ta|ke|la|ge 〈[ -ʒə] f. 19; Mar.; bei Segelschiffen〉 die gesamte Segeleinrichtung einschließlich der Masten; Sy Segelwerk, Takelung (2), Takelwerk [→ Takel]
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Gesamtheit der Vorrichtungen, die die Segel eines Schiffs tragen (bes. Masten, Spieren, Taue); Takel-, Segelwerk.
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Takelage
[-'laːʒə] die, -/-n, Takelwerk, die Gesamtheit der Vorrichtungen zum Tragen und Handhaben der Segel eines Segelschiffs; sie ist kennzeichnend für ein Schiff und bildet die Grundlage für die Typbildung (Segelschiff). Sie besteht aus den Masten (Untermasten), die nach oben durch die Stengen verlängert und, ebenso wie diese, durch stehendes Gut (meist Tauwerk aus Stahldraht oder kurze Ketten) - seitlich durch Wanten und Pardunen, längsschiffs durch Stage - abgestützt sind. Die Masten dienen zum Anbringen der Segel, die an Rahen oder an Gaffeln und Bäumen durch das laufende Gut (meist Hanftauwerk) ausgespannt werden. Auch die Bedienungseinrichtungen eines Lademastes heißen Takelage. Unter Auftakeln versteht man das Anbringen der Takelage. Eine Art der Längsschiffsbesegelung auf Jachten ist die aerodynamisch günstige Hochtakelung, bei deren dreieckigem Segel die Gaffel fortfällt.
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Universal-Lexikon. 2012.