Akademik

verloben
ver|lo|ben [fɛɐ̯'lo:bn̩] <+ sich>:
(öffentlich) die Absicht kundgeben, jmdn./einander zu heiraten:
wir haben uns verlobt; ich verlobte mich mit der Tochter des Nachbarn.

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ver|lo|ben 〈V.; hat
I 〈V. tr.; veraltet〉 jmdn. (mit) jmdm. \verloben jmdn. jmdm. zur Ehe versprechen ● man verlobt die österreichische Prinzessin (mit) einem italienischen Prinzen
II 〈V. refl.〉
1. sich \verloben eine Verlobung eingehen, schließen
2. sich mit jmdm. \verloben jmdm. (offiziell) versprechen, ihn zu heiraten
● er hat sich gestern mit ihr verlobt; sie ist seit einem halben Jahr verlobt; sie ist mit XY verlobt; mein Verlobter mein Bräutigam; meine Verlobte meine Braut
[<mhd. verloben „feierlich zur Ehe versprechen“; → geloben]

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ver|lo|ben <sw. V.; hat [mhd. verloben, zu loben]:
1. <v. + sich> jmdm. versprechen, ihn zu heiraten; eine Verlobung eingehen:
sich heimlich v.;
sie hat sich mit ihm verlobt;
<auch im 2. Part.:> sie sind seit Jahren verlobt.
2. (früher) jmdm. für eine spätere Ehe versprechen:
er verlobte seine Tochter [mit] dem Sohn seines Freundes.

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ver|lo|ben <sw. V.; hat [mhd. verloben, zu ↑loben]: 1. <v. + sich> jmdm. versprechen, ihn zu heiraten; eine Verlobung eingehen: sich offiziell, heimlich v.; sie hat sich mit ihm, ihrem Jugendfreund verlobt; sie haben sich an Weihnachten verlobt; <auch im 2. Part.:> sie sind seit Jahren verlobt. 2. (früher) jmdm. für eine spätere Ehe versprechen: er verlobte seine Tochter [mit] dem ältesten Sohn seines Freundes.

Universal-Lexikon. 2012.