Person, die als Jurist, als Juristin die Interessen des Staates vertritt (besonders als Ankläger, als Anklägerin in Strafverfahren):
der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer; die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe.
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Staats|an|walt 〈m. 1u〉 juristisch ausgebildeter, nicht richtender Beamter der Staatsanwaltschaft
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Staats|an|walt, der:
Jurist, der die Interessen des Staates wahrnimmt, bes. als Ankläger in Strafverfahren.
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Staats|anwalt,
nichtrichterlicher Beamter der Staatsanwaltschaft, dessen Ausbildung der des Richters (Justizausbildung) entspricht. Als Personalvertretungen der Staatsanwälte werden entsprechend dem Richterrat der Richter nach landesgesetzlichen Regeln Staatsanwaltsräte gewählt. - In Österreich ist der Staatsanwalt ständiger nichtrichterlicher Verwaltungsbeamter. In der Schweiz gibt es Staatsanwälte sowohl beim Bund (Bundesanwalt) als auch in den Kantonen.
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Staats|an|walt, der: Jurist, der die Interessen des Staates wahrnimmt, bes. als Ankläger in Strafverfahren.
Universal-Lexikon. 2012.