Akademik

Staatsanwalt
Staats|an|walt ['ʃta:ts̮|anvalt], der; -[e]s, Staatsanwälte ['ʃta:ts̮|anvɛltə], Staats|an|wäl|tin ['ʃta:ts|anvɛltɪn], die; -, -nen:
Person, die als Jurist, als Juristin die Interessen des Staates vertritt (besonders als Ankläger, als Anklägerin in Strafverfahren):
der Staatsanwalt hielt sein Plädoyer; die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe.
Syn.: Ankläger, Anklägerin.

* * *

Staats|an|walt 〈m. 1ujuristisch ausgebildeter, nicht richtender Beamter der Staatsanwaltschaft

* * *

Staats|an|walt, der:
Jurist, der die Interessen des Staates wahrnimmt, bes. als Ankläger in Strafverfahren.

* * *

Staats|anwalt,
 
nichtrichterlicher Beamter der Staatsanwaltschaft, dessen Ausbildung der des Richters (Justizausbildung) entspricht. Als Personalvertretungen der Staatsanwälte werden entsprechend dem Richterrat der Richter nach landesgesetzlichen Regeln Staatsanwaltsräte gewählt. - In Österreich ist der Staatsanwalt ständiger nichtrichterlicher Verwaltungsbeamter. In der Schweiz gibt es Staatsanwälte sowohl beim Bund (Bundesanwalt) als auch in den Kantonen.

* * *

Staats|an|walt, der: Jurist, der die Interessen des Staates wahrnimmt, bes. als Ankläger in Strafverfahren.

Universal-Lexikon. 2012.