auf eine kurze Zeitspanne beschränktes preiswertes Angebot einer Ware:
auf Sonderangebote achten; der Schinken ist heute im Sonderangebot.
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Sọn|der|an|ge|bot 〈n. 11〉
1. besonderes, spezielles Angebot
2. 〈meist〉 bes. günstiges Angebot von Konsumwaren in Warenhäusern, Einzelhandelsgeschäften, Supermärkten
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Sọn|der|an|ge|bot , das:
auf eine kurze Zeitspanne beschränktes Angebot einer Ware zum Sonderpreis:
er kauft nur -e (ugs.; Waren, die zum Sonderpreis angeboten werden);
auf -e achten;
das gibt es, das ist zurzeit im S. (wird zurzeit zum Sonderpreis angeboten).
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Sonderangebot,
im weiteren Sinn jede vom üblichen Angebot abweichende, zeitlich befristete Offerte eines Anbieters; im engeren Sinn die zeitlich befristete Senkung des Angebotspreises (Sonderpreis, bei besonders niedrigem Preis auch Schleuderpreis) für bestimmte Artikel. Sonderangebote sind auf Hersteller- wie auf Handelsebene ein flexibel einsetzbares Instrument der Preispolitik. Sie dienen u. a. der kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen, dem Abbau von Lagerbeständen, der Erhöhung der Kundenfrequenz, der Verbesserung des Preisimages, aber auch der Motivation des eigenen Verkaufspersonals. Insbesondere der durch die zeitliche Befristung zustande kommende Gelegenheitscharakter von Sonderangeboten führt häufig auch zu Impuls- sowie zu Bevorratungskäufen, die dann zulasten des normalen Absatzes des Anbieters gehen. Die Erscheinungsformen von Sonderangeboten sind vielfältig und oft mit spezifischen Aktionen der Verkaufsförderung und Neueinführungen von Produkten verknüpft. Die optimale Höhe des temporären Preisabschlags hängt von der Preiselastizität des Absatzes ab. Nicht selten werden einzelne Artikel zur Erhöhung der Kundenfrequenz sogar unterhalb der Einstandspreise angeboten. Die rechtlichen Schranken für Sonderpreise sind wegen der großen Bedeutung der Preisfreiheit für das Funktionieren des Wettbewerbs und der Schwierigkeiten bei der exakten Berechnung von Kostenpreisen recht weit gesteckt (Lockvogelangebote). Nach dem Wettbewerbsrecht sind Sonderangebote zulässig, sofern die Vorschriften über Räumungsverkäufe oder Sonderveranstaltungen erfüllt werden (§§ 7 und 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
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Sọn|der|an|ge|bot, das: auf eine kurze Zeitspanne beschränktes Angebot einer Ware zum Sonderpreis: Es ist eines dieser Wochenenden, an denen es wieder -e regnet (a & r 2, 1997, 62); er kauft nur -e (ugs.; Waren, die zum Sonderpreis angeboten werden); auf -e achten; das gibt es, das ist zurzeit im S. (wird zurzeit zum Sonderpreis angeboten).
Universal-Lexikon. 2012.