1. drückt aus, dass etwas mit der beschriebenen Person oder Sache getan werden kann: biegsam; einfügsam.
Syn.: ↑ -bar.
2. das im Basiswort Genannte bereitend, voll davon:
Syn.: ↑ -lich.
3. so, dass der/die/das Betreffende das im Basiswort Genannte tut:
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-sam [mhd., ahd. -sam, urspr. selbstständiges Wort mit der Bed. »mit etw. übereinstimmend, von gleicher Beschaffenheit«, zu ahd. samo = derselbe, sama = ebenso; vgl. mhd. samen, ahd. saman, ↑ zusammen]:
1. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann; ↑ -bar (1):
biegsam, einfügsam, lenksam.
2. drückt in Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. tut; ↑ -lich (3):
bedrohsam, nachdenksam.
3. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache von etw. erfüllt ist oder etw. bereitet:
tugendsam, vergnügsam.
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-sam [mhd., ahd. -sam, urspr. selbstständiges Wort mit der Bed. „mit etw. übereinstimmend, von gleicher Beschaffenheit“, zu ahd. samo = derselbe, sama = ebenso; vgl. mhd. samen, ahd. saman, ↑zusammen]: 1. drückt in adj. Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass mit der beschriebenen Person oder Sache etw. gemacht werden kann: ↑-bar (1) : einfügsam, lenksam, biegsam. 2. drückt in adj. Bildungen mit Verben (Verbstämmen) aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. tut: ↑-lich (3) : bedrohsam, nachdenksam. 3. drückt in adj. Bildungen mit Substantiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache von etw. erfüllt ist oder etw. bereitet: tugendsam, vergnügsam.
Universal-Lexikon. 2012.