das Protegieren:
jmds. Protektion genießen.
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Pro|tek|ti|on 〈f. 20; unz.〉
1. Schutz
2. Förderung, Gönnerschaft
● unter jmds. \Protektion stehen [<frz. protection „Schutz“ <lat. protectio „Schutz“]
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Pro|tek|ti|on, die; -, -en <Pl. selten> [frz. protection < spätlat. protectio = Bedeckung, Beschützung, zu lat. protegere (2. Part.: protectum), ↑ protegieren]:
1. das Protegieren; Förderung, Begünstigung in beruflicher, gesellschaftlicher o. Ä. Hinsicht:
jmds. P. genießen.
2. (veraltend) Schutz, den man durch jmdn. erfährt, der den entsprechenden Einfluss hat.
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Protektion
[französisch, von spätlateinisch protectio »Beschützung«] die, -/-en, Begünstigung, Förderung (in beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht).
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Pro|tek|ti|on, die; -, -en <Pl. selten> [frz. protection < spätlat. protectio = Bedeckung, Beschützung, zu lat. protegere (2. Part.: protectum), ↑protegieren]: 1. das Protegieren; Förderung, Begünstigung in beruflicher, gesellschaftlicher o. ä. Hinsicht: jmds. P. genießen; So fehlte es ihm eigentlich nur noch an einer die Verhandlungen erleichternden P., an einem einflussreichen Freund, der die Türen der oberen Tausend öffnete (Prodöhl, Tod 15). 2. (veraltend) Schutz, den man durch jmdn. erfährt, der den entsprechenden Einfluss hat.
Universal-Lexikon. 2012.