Eintreten
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Für|spra|che ['fy:ɐ̯ʃpra:xə], die; -:das Sichverwenden einer Einfluss besitzenden Person bei jmdm. zu dem Zweck, dass die Interessen, Wünsche eines Dritten berücksichtigt werden:
auf Fürsprache seines Onkels bekam er den Posten; jmdn. um seine Fürsprache bitten.
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Für|spra|che 〈f. 19〉 Rede zugunsten eines anderen, Empfehlung, Fürbitte ● \Fürsprache bei jmdm. für jmdn. einlegen
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Für|spra|che, die; -, -n:
das Sichverwenden einer Einfluss besitzenden Person bei jmdm. zu dem Zweck, dass die Interessen, Wünsche eines Dritten berücksichtigt werden:
auf F. seines Onkels bekam er den Posten.
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Für|spra|che, die; -, -n: das Sichverwenden einer Einfluss besitzenden Person bei jmdm. zu dem Zweck, dass die Interessen, Wünsche eines Dritten berücksichtigt werden: bei jmdm. F. für jmdn. einlegen (als Fürsprecher für jmdn. auftreten); auf F. seines Onkels bekam er den Posten; Nach F. der Nonnen erlaubte ein ... Offizier noch den Angehörigen ein kurzes Gebet (Grass, Blechtrommel 528).
Universal-Lexikon. 2012.