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Notlandung
Not|lan|dung ['no:tlandʊŋ], die; -, -en:
durch einen technischen Schaden oder durch schlechtes Wetter verursachte Landung eines Flugzeuges außerhalb eines Flugplatzes:
der Pilot musste eine Notlandung machen, vornehmen.

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Not|lan|dung 〈f. 20durch eine Notlage (z. B. Motorschaden) erzwungene Landung auf unvorbereitetem Platz ● das Flugzeug setzt zur \Notlandung an

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Not|lan|dung, die:
durch eine Notsituation notwendig gewordene vorzeitige Landung [an einem nicht dafür vorgesehenen Ort].

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Notlandung,
 
unvorhergesehene Landung eines Luftfahrzeugs auf einem Flugplatz oder außerhalb davon, erzwungen durch technische Mängel am Luftfahrzeug, schwierige meteorologische Bedingungen oder gesundheitliche Probleme des Piloten. Besondere Maßnahmen sollen dabei Personen- oder Sachschäden vermeiden oder begrenzen (z. B. Kraftstoffschnellablass zur Minderung des Landegewichts, Anlegen eines Schaumteppichs zur Brandverhinderung, Bereitstellung von Rettungspersonal und -fahrzeugen).

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Not|lan|dung, die: durch eine Notsituation notwendig gewordene vorzeitige Landung [an einem nicht dafür vorgesehenen Ort]: eine N. machen, vornehmen.

Universal-Lexikon. 2012.