1. aus seinem Besitz hergeben:
als Brautvater werde ich für die Hochzeit meiner Tochter schon ein paar Tausender lockermachen müssen; die Regierung macht Gelder für ökologische Landwirtschaft locker.
2. jmdn. dazu bewegen, für einen bestimmten Zweck Geld aufzuwenden:
bei den Eltern Geld für den Ausflug lockermachen.
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lọ|cker||ma|chen auch: lọ|cker ma|chen 〈V. tr.; hat〉
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 durch eine Handlung, einen Eingriff lockern ● einen Knoten lockermachen / locker machen
● kannst du nicht 100 Euro lockermachen?; ich habe bei ihm 100 Euro lockergemacht ihn zum Hergeben von 100 Euro bewogen
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lọ|cker|ma|chen <sw. V.; hat:
2. (ugs.)
a) Geld für jmdn., etw. hergeben:
ein paar Tausender [für jmdn.] l.;
b) jmdn. bewegen, für jmdn., etw. Geld herzugeben, zu bewilligen:
bei jmdm. Geld l.
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lọ|cker|ma|chen <sw. V.; hat (ugs.): a) Geld für jmdn., etw. hergeben: ein paar Tausender l.; Die Bundesregierung hat 30 Millionen Mark für arbeitslose Jugendliche lockergemacht (Hörzu 13, 1976, 107); b) jmdn. bewegen, für jmdn., etw. Geld herzugeben, zu bewilligen: die Kriegerwitwe ..., die für sie (= die Kriegsopfer und Hinterbliebenen), seit 1949 CSU-Abgeordnete im Bundestag, bei den Finanzministern aller Legislaturperioden Milliardenbeträge lockermachte (Spiegel 10, 1967, 190).
Universal-Lexikon. 2012.