in Bezug auf die soeben erwähnte Sache, Angelegenheit:
hierüber sollte man sich nicht streiten; wir sollten uns hierüber noch einmal Gedanken machen.
Syn.: ↑ darüber.
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hier|ü|ber auch: hie|rü|ber 〈Adv.〉 über diese Angelegenheit ● \hierüber sprechen wir noch
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1.
a) über dieser Stelle, diesem Gegenstand o. Ä. hier; über der soeben erwähnten Stelle, dem soeben erwähnten Gegenstand o. Ä.;
b) über diese Stelle, diesen Gegenstand o. Ä. hier; über die soeben erwähnte Stelle, den soeben erwähnten Gegenstand.
2.
a) (geh.) währenddessen:
er hatte sich ein Fernsehstück angesehen und war h. eingeschlafen;
b) über die soeben erwähnte Sache, Angelegenheit; was die soeben erwähnte Sache, Angelegenheit betrifft:
bist du dir h. im Klaren?
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hie|rü|ber [auch: -'- -, mit bes. Nachdruck: '- - -] <Adv.> [aus ↑hier u. ↑über]: 1. a) über dieser Stelle, diesem Gegenstand o. Ä. hier; über der soeben erwähnten Stelle, dem soeben erwähnten Gegenstand o. Ä.; b) über diese Stelle, diesen Gegenstand o. Ä. hier; über die soeben erwähnte Stelle, den soeben erwähnten Gegenstand: Vom 6. Juli an wird ... eine Eisenbahnbrücke restauriert, was zur Folge hat, dass der Eisenbahnverkehr h. dann nur eingleisig verlaufen kann (Wiesbadener Kurier 4. 6. 85, 3). 2. a) (geh.) währenddessen: er hatte sich ein Fernsehstück angesehen und war h. eingeschlafen; b) über die soeben erwähnte Sache, Angelegenheit; was die soeben erwähnte Sache, Angelegenheit betrifft: Es ist nicht erwiesen, ob sich auch Bunjan der Wiedertaufe unterzog, da jede Angabe h. fehlt (Nigg, Wiederkehr 42); Es ist wichtig, sich h. im Klaren zu sein (Dönhoff, Ära 173).
Universal-Lexikon. 2012.