Akademik

Gedenkstätte
Ge|denk|stät|te [gə'dɛŋkʃtɛtə], die; -, -n:
zur Erinnerung an ein Ereignis oder eine Person eingerichtete Stätte:
eine Gedenkstätte für die Opfer des Krieges.

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Ge|dẹnk|stät|te 〈f. 19Ort, an dem zum Andenken an eine Persönlichkeit od. ein Ereignis ein Denkmal errichtet worden ist od. Gebrauchsgegenstände des Betreffenden, Schriftstücke usw. ausgestellt sind

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Ge|dẹnk|stät|te , die:
zum Gedenken an jmdn., etw. eingerichtete, angelegte Stätte:
eine G. für die Opfer des Faschismus.

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Gedenkstätte,
 
Stätte der Erinnerung an ein historisches Ereignis oder an einen bedeutenden Menschen. Es kann sich dabei um einen Ort handeln (z. B. einer Schlacht, einer besonderen Begegnung), um ein Gebäude (z. B. Geburts- oder Sterbehaus einer berühmten Persönlichkeit, Stätte eines Friedensschlusses), um Mahnmale, Grabstätten und Inschriften. Die Abgrenzung vom Denkmal in seinen unterschiedlichen Formen ist nicht immer möglich.

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Ge|dẹnk|stät|te, die: zum Gedenken an jmdn., etw. eingerichtete, angelegte Stätte: G. für die Opfer des Faschismus.

Universal-Lexikon. 2012.