(mit Fenstern versehener) Vorbau an der Front oder an einer Ecke eines Gebäudes:
eine Jugendstilvilla mit einem runden Erker und zwei Balkonen.
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Ẹr|ker 〈m. 3〉 vorspringender Bauteil mit Fenstern an Gebäuden [<mhd. arkere, arker, erker(e) <ält. nordfrz. arquiere „Schießscharte“, eigtl. „Schützenstand“ <mlat. *arcuarium; zu lat. arcus „Bogen“]
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Ẹr|ker, der; -s, - [mhd. erker(e), ärkēr, wohl < afrz. (nordfrz.) arquière = Schießscharte, über das Mlat. zu lat. arcus = Bogen]:
geschlossener, mit Fenstern versehener Vorbau an Gebäuden.
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Erker,
über ein oder mehrere Geschosse reichender Vorbau an der Fassade oder Ecke eines Gebäudes; er kragt (im Gegensatz zur Auslucht) meist frei vor oder ruht auf Konsolen, ist kastenförmig, vieleckig oder halbrund, seltener auf eine Säule oder einen Pfosten gestellt. In der islamischen Baukunst und im mittelalterlichen Befestigungsbau diente der Erker zur Erweiterung der Sicht, seit der Spätgotik und der Renaissance im Wohnhaus zur besseren Belichtung der Räume und als künstlerisches Gliederungsmotiv der Fassade.
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Universal-Lexikon. 2012.