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entwerten
ent|wer|ten [ɛnt've:ɐ̯tn̩], entwertete, entwertet <tr.; hat:
a) ungültig machen und so verhindern, dass etwas noch einmal benutzt werden kann:
Fahrkarten müssen am Automaten entwertet werden.
Syn.: knipsen (ugs.).
b) den Wert, die Qualität o. Ä. (von etwas) mindern:
das Geld wurde entwertet; durch den Preisverfall sehen die Landwirte ihre Arbeit entwertet.

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ent|wẹr|ten 〈V. tr.; hat〉 eine Sache \entwerten einer S. den Wert (bes. Geldwert) nehmen, ihren Wert (bes. Geldwert) vermindern, sie für weiteren Gebrauch wertlos machen ● Briefmarken \entwerten stempeln; Fahrschein, Eintrittskarte (durch Einreißen, Lochen, Stempeln) \entwerten; Geld \entwerten

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ent|wer|ten <sw. V.; hat:
1. (zur Verhinderung einer nochmaligen Verwertung) ungültig machen:
einen Fahrschein, eine Eintrittskarte e.
2.
a) den Wert einer Sache, (selten:) einer Person mindern:
alte Privilegien wurden im Laufe der Zeit entwertet;
das Geld ist entwertet;
b) <e. + sich> (selten) an Wert verlieren:
das Geld entwertete sich.

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ent|wer|ten <sw. V.; hat: 1. für eine nochmalige Verwertung ungültig machen: einen Fahrschein, eine Eintrittskarte e. 2. a) den Wert einer Sache, (selten:) einer Person mindern: alte Privilegien wurden im Laufe der Zeit entwertet; Das Schälen der Rinde, insbesondere durch das Hochwild, entwertet das Holz (Mantel, Wald 62); warum die Planung ... die Plätze zu bloßen Verkehrspunkten entwertet habe (Fest, Im Gegenlicht 68); das Geld ist entwertet; ... war er ein entwerteter und lahmer Mensch, mit dem nichts mehr anzufangen war (Hesse, Sonne 9); b) <e. + sich> (selten) an Wert verlieren: das Geld entwertete sich (Niekisch, Leben 111).

Universal-Lexikon. 2012.