als Gegenargument o. Ä. gegen jmdn., etwas vorbringen, einwenden:
sie hatte diesen Beweisen nichts entgegenzuhalten; er hatte kein Argument, das er dem hätte entgegenhalten können.
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ent|ge|gen||hal|ten 〈V. tr. 160; hat〉 gegenüberstellen ● einer Aussage etwas \entgegenhalten etwas gegen sie einwenden; dieser Behauptung, Beschuldigung muss man \entgegenhalten, dass ...
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ent|ge|gen|hal|ten <st. V.; hat:
1. (darreichend, darbietend) in Richtung auf jmdn., etw. halten:
er hielt ihr die Hand entgegen;
sein Gesicht der Sonne e.
2. als Gegenargument o. Ä. gegen jmdn., etw. vorbringen, einwenden:
diesen Beweisen ist nichts entgegenzuhalten.
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ent|ge|gen|hal|ten <st. V.; hat: 1. (darreichend, darbietend) in Richtung auf jmdn., etw. halten: er hielt ihr die Hand entgegen; sein Gesicht der Sonne e. 2. als Gegenargument o. Ä. gegen jmdn., etw. vorbringen, einwenden: diesen Beweisen ist nichts entgegenzuhalten.
Universal-Lexikon. 2012.