ei|ner ['ai̮nɐ], eine <Indefinitpronomen>:
1. (ugs.) jemand:
da badet ja eine, einer!; einer, eine von euch, uns, ihnen; ich kenne einen, der schon dort war; er ist mit einer aus dem Kosovo verheiratet.
Syn.: irgendeine, irgendeiner, irgendjemand, ↑ jemand.
2. man:
man sollte nichts essen, was einem nicht bekommt, was einen krank macht; <seltener im Nom.> da muss einer doch verrückt werden!
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ei|ne 〈unbestimmter Art.; unbestimmtes Pron.; Numerale〉 → ein2
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Eine
das, in monistischen Lehren Bezeichnung für den Urgrund alles Seienden, für dasjenige, von dem das Seiende Erscheinungsform ist. Das Eine wird gesehen 1) im Unterschied zum Relativen - das Eine ist das, was sich selbst ohne Bezug auf anderes bestimmt; 2) als Umfassendes (Kosmos), das allem Seiendem zugrunde liegt; 3) als Einheit (Einheit) stiftendes Prinzip. Die Natur des Einen wird in der Tradition sehr unterschiedlich bestimmt: als Idee (Platon), zahlähnliches Prinzip (Pythagoreer) oder Materie (K. Marx).
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ei|ne: 1↑ein.
Universal-Lexikon. 2012.