Akademik

geringfügig
nicht ins Gewicht fallend; schwach; unerheblich

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ge|ring|fü|gig [gə'rɪngfy:gɪç] <Adj.>:
unbedeutend, nicht ins Gewicht fallend:
sie hatte nur geringfügige Verletzungen; der Text wurde geringfügig abgeändert.
Syn.: gering, klein, minimal, nicht nennenswert, unerheblich.

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ge|rịng|fü|gig 〈Adj.〉 unbedeutend, unwesentlich ● \geringfügige Unterschiede [→ fügen]

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ge|rịng|fü|gig <Adj.> [erweitert aus älter geringfüge, 2. Bestandteil mhd. -füege (in: kleinvüege = klein, gering[fügig]), zu fügen]:
unbedeutend, nicht ins Gewicht fallend, belanglos:
-e Verletzungen;
der Text wurde g. abgeändert.

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ge|rịng|fü|gig <Adj.> [erweitert aus älter geringfüge, 2. Bestandteil mhd. -füege (in: kleinvüege = klein, gering[fügig]), zufügen]: unbedeutend, nicht ins Gewicht fallend, belanglos: -e Verletzungen; der Text wurde g. abgeändert.

Universal-Lexikon. 2012.