das Gewicht der Verpackung, verschiedene Abgaben (Steuern o. Ä.) [noch] nicht abgezogen /Ggs. netto/: die Ware wiegt brutto 5 kg; er verdient monatlich 2 500 Euro brutto.
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brụt|to 〈Adv.; Abk.: btto.; Wirtsch.〉 Ggs netto
1. einschließl. Verpackung
2. ohne Kosten- od. Steuerabzug
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a) mit Verpackung;
b) ohne Abzug der Kosten od. Steuern (Abk.: btto.):
sein Gehalt beträgt b. 5 000 Euro/5 000 Euro b.
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brụtto
[italienisch], roh, vor Abzug bestimmter relevanter Größen (z. B. Steuern, Abschreibungen, Verpackung); Gegensatz: netto. - Bruttobilanz, Zusammenstellung der Kontenumsätze einer bestimmten Periode in Vorbereitung des Abschlusses; Bruttogewicht, das Gewicht der Ware mit Verpackung; Bruttopreis, Warenpreis vor Skonto- und/oder Rabattabzug.
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brụt|to <Adv.> [ital. brutto = roh, über das Vlat. zu lat. brutus, ↑brutal] (Kaufmannsspr.): a) mit Verpackung; b) ohne Abzug der Kosten od. Steuern: sein Gehalt beträgt b. 5 000 Mark/5 000 Mark b.; Abk.: btto.
Universal-Lexikon. 2012.