durch schlechte Eigenschaften, üble Taten bekannt; in einem schlechten Ruf stehend:
ein berüchtigter Betrüger; das Lokal ist berüchtigt.
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be|rụ̈ch|tigt 〈Adj.〉 übelbeleumdet, in schlechtem Ruf stehend, verrufen, auf traurige Weise berühmt, gefürchtet ● ein \berüchtigter Ausbilder, Schinder; eine \berüchtigte Kneipe; er war für seine, 〈od.〉 wegen seiner Grausamkeit \berüchtigt [zu frühnhd. berüchtigen „ins Gerede bringen“; → Gerücht, anrüchig, ruchbar; verwandt mit rufen]
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be|rụ̈ch|tigt <Adj.> [2. Part. von veraltet berüchtigen = in üblen Ruf bringen < mniederd. berüchtigen = ein Geschrei über jmdn. erheben, zu: geruchte, ↑ Gerücht]:
durch schlechte Merkmale, Eigenschaften, üble Taten [weithin] bekannt, gefürchtet; in einem schlechten Ruf stehend; verrufen:
ein -es Lokal;
er ist als Raufbold b.
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be|rụ̈ch|tigt <Adj.> [2. Part. von veraltet berüchtigen = in üblen Ruf bringen < mniederd. berüchtigen = ein Geschrei über jmdn. erheben, zu: geruchte, ↑Gerücht]: durch schlechte Merkmale, Eigenschaften, üble Taten [weithin] bekannt, gefürchtet; in einem schlechten Ruf stehend; verrufen: ein -es Lokal; Das bassgesättigte, -e Ravel-Konzert in D-Dur (»für die linke Hand«) wird folglich ein Paradebeispiel nuancierter, scheinbar müheloser Virtuosität (MM 1. 12. 95, 12); er ist als Raufbold, wegen seiner, für seine Rauflust b.; Der Flughafen Tegel ist berühmt als Airport der kurzen Wege, aber leider auch b. dafür, dass man am Boden einen guten Teil der beim Fliegen gesparten Zeit wieder vertrödelt (Tagesspiegel 2. 6. 97, 9); die Verwendung eines Wagens verbot sich wegen des b. schlechten Zustands der Grenobler Route (Süskind, Parfum 263).
Universal-Lexikon. 2012.