jmdn. durch einen Eid auf, zu etwas verpflichten:
die Zeugen wurden vereidigt; der Präsident wurde auf die Verfassung vereidigt.
• beeiden/beeidigen/vereidigen
Die Verben beeiden und (gehoben:) beeidigen werden ohne Bedeutungsunterschied im Sinne von unter Eid aussagen, eine Aussage, einen Tatbestand oder die Richtigkeit einer Behauptung durch Eid (vor Gericht, bei der Polizei) bekräftigen gebraucht.
– Der Zeuge sagte, er habe den Mann noch kurz vor dessen Tod gesehen und er wäre bereit, diese Aussage zu beeidigen/beeiden.
Das Partizip Perfekt »beeidigt« wird darüber hinaus (vor allem in Verbindung mit bestimmten Berufsbezeichnungen) auch in der Bedeutung von vereidigen verwendet:
– öffentlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher für die polnische Sprache
Vereidigen (mit Akkusativ der Person!) bedeutet hingegen eine Person durch Eid verpflichten, an bestimmte Verpflichtungen, Aufgaben binden. Beamte und Rekruten werden z. B. vereidigt:
– Die Bundestagspräsidentin vereidigte den Bundeskanzler.
– Die Rekruten wurden gestern in der Kaserne vereidigt.
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ver|ei|di|gen 〈V. tr.; hat〉 durch Eid verpflichten ● Beamte, Rekruten \vereidigen
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ver|ei|di|gen <sw. V.; hat [spätmhd. vereidigen]:
jmdn. durch Eid auf, zu etw. verpflichten; jmdm. einen Eid abnehmen:
Rekruten, Soldaten v.;
einen Zeugen vor Gericht v.;
der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt;
ein vereidigter Sachverständiger, Dolmetscher.
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ver|ei|di|gen <sw. V.; hat [spätmhd. vereidigen]: jmdn. durch Eid auf, zu etw. verpflichten; jmdm. einen Eid abnehmen: Rekruten, Soldaten v.; einen Zeugen vor Gericht v.; einen Zeugen auf etw. v. (ihn eine Aussage beeiden lassen); der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt; am Abend werden wir ... auf den Führer Adolf Hitler und Großdeutschland vereidigt (Borkowski, Wer 85); ein vereidigter (durch Eid an das Gesetz gebundener) Sachverständiger, Dolmetscher.
Universal-Lexikon. 2012.