1. (einen Teil von etwas) bekommen:
viel [von dem Vermögen] abbekommen; jeder bekommt sein[en] Teil ab.
2. bei einem Geschehen o. Ä. von etwas in Mitleidenschaft gezogen werden:
einen Schlag abbekommen.
Syn.: ↑ abkriegen (ugs.).
3. (etwas Festhaftendes, Festsitzendes) lösen, entfernen können:
ich habe den Rost [vom Messer] abbekommen; der Deckel ist schwer abzubekommen.
Syn.: ↑ abkriegen (ugs.).
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1. entfernen können
2. geschlagen werden
3. bekommen
● Prügel \abbekommen; ich bekomme die Briefmarke nicht (vom Umschlag) ab; sein(en) Teil \abbekommen bei einer Verteilung etwas bekommen, erhalten; 〈fig.〉 bestraft werden
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ạb|be|kom|men <st. V.; hat:
1. sein Teil von etw. bekommen:
[die Hälfte von] etw. a.;
nichts von dem Erbe a.
2.
a) der Einwirkung von etw. (Positivem) unterliegen:
nicht genug Sonne a.;
b) (einen Schaden) davontragen, (etw. Nachteiliges) hinnehmen müssen:
der Wagen hat nichts abbekommen (ist nicht beschädigt worden).
3. etw. fest Haftendes, fest Aufgeschraubtes o. Ä. lösen:
die Farbe nicht von den Fingern a.;
den Deckel nicht a.
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ạb|be|kom|men <st. V.; hat: 1. sein Teil von etw. bekommen: [die Hälfte von] etw. a.; nichts von dem Erbe a. 2. a) der Einwirkung von etw. (Positivem) unterliegen: nicht genug Sonne a.; Grünkohl schmeckt am besten, wenn er Frost abbekommen hat (Freie Presse 1. 12. 89, 6); b) (einen Schaden) davontragen, (etw. Nachteiliges) hinnehmen müssen: Mag sein ... dass ich im Krieg etwas abbekommen habe (Böll, Und sagte 124); er war wie ein Topf, der ... irgendwann ... einen Sprung abbekommen hatte (Plievier, Stalingrad 45); der Wagen hat nichts abbekommen (ist nicht beschädigt worden). 3. etw. fest Haftendes, fest Aufgeschraubtes o. Ä. lösen: die Farbe nicht von den Fingern a.; den Deckel nicht a.
Universal-Lexikon. 2012.