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re|la|ti|vie|ren [relati'vi:rən] <tr.; hat:in seinem Wert einschränken:
die Ablösung des Politikers hat vieles relativiert; durch ihre Forschungen wird unser Weltbild relativiert.
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re|la|ti|vie|ren 〈[ -vi:-] V. tr.; hat〉
1. in Beziehung, in ein Verhältnis setzen zu
2. in Zweifel ziehen, einschränken
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re|la|ti|vie|ren <sw. V.; hat (bildungsspr.):
zu etw. anderem in Beziehung setzen u. dadurch in seinem Wert o. Ä. einschränken:
diese Werte sind durch nichts zu r.
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relativieren,
bildungssprachlich für: zu etwas anderem in Beziehung setzen und dadurch in seiner Gültigkeit einschränken.
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re|la|ti|vie|ren <sw. V.; hat (bildungsspr.): zu etw. anderem in Beziehung setzen u. dadurch in seinem Wert o. Ä. einschränken: etw. wird dadurch relativiert, dass ...; Der wechselnde Kreis der Bezugspersonen ... relativiert die einseitigen Einflüsse eines Elternpaares (Wohngruppe 35); Ich lebe in der Bundesrepublik Deutschland und übe ein Amt im Rahmen unserer Verfassung aus, zu deren freiheitlichen Werten und Zielen ich mich voll bekenne und die ich nicht relativiere (R. v. Weizsäcker, Deutschland 58); Ich machte dazu eine relativierende Bemerkung (W. Brandt, Begegnungen 132).
Universal-Lexikon. 2012.