* * *
un|ter|sa|gen [ʊntɐ'za:gn̩] <tr.; hat:anordnen, dass etwas zu unterlassen ist:
die Ärztin untersagte ihm, Alkohol zu trinken; es ist untersagt, die Waren zu berühren.
* * *
un|ter|sa|gen 〈V. tr.; hat〉 (jmdm.) etwas \untersagen nicht erlauben, verbieten ● der Arzt hat mir das Rauchen untersagt; das Betreten des Grundstücks ist untersagt [Lehnübersetzung aus lat. interdicere, eigtl. „dazwischensprechen“]
* * *
un|ter|sa|gen <sw. V.; hat [mhd. undersagen, ahd. untarsagēn, eigtl. = im Wechselgespräch (mit der Absicht des Verbietens) mitteilen, nach lat. interdicere]:
anordnen, dass etw. zu unterlassen ist:
der Arzt untersagte ihm, Alkohol zu trinken;
das Betreten der Bühne ist untersagt.
* * *
un|ter|sa|gen <sw. V.; hat [mhd. undersagen, ahd. untarsagēn, eigtl. = im Wechselgespräch (mit der Absicht des Verbietens) mitteilen, nach lat. interdicere]: anordnen, dass etw. zu unterlassen ist: der Arzt untersagte ihm, Alkohol zu trinken; etw. ist amtlich, polizeilich, bei Strafe untersagt; es ist ausdrücklich, strengstens untersagt, nach 22 Uhr das Haus zu verlassen; das Betreten der Bühne ist untersagt; Die politische Betätigung für Frauen ... war in Bayern durch Gesetz untersagt (Kühn, Zeit 157).
Universal-Lexikon. 2012.