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Schließfach
Wertfach

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Schließ|fach ['ʃli:sfax], das; -[e]s, Schließfächer ['ʃli:sfɛçɐ]:
1. verschließbares Fach, in dem man Gegenstände [gegen Gebühr] eine Zeit lang aufbewahren kann, z. B. Gepäck auf Bahnhöfen:
wo sind denn hier die Schließfächer?; den Koffer für zwei Stunden im Schließfach einschließen.
2. Postfach (a):
das Schließfach leeren.

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Schließ|fach 〈n. 12u; in Banken, Postämtern, auf Bahnhöfen〉 mietbares, verschließbares Fach

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Schließ|fach, das:
1. zur zeitweiligen Aufbewahrung von Gegenständen [gegen eine Gebühr] zur Verfügung stehendes verschließbares Fach (1), z. B. zur Gepäckaufbewahrung auf Bahnhöfen.
2. Postfach (a).

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Schließfach,
 
besonders gesichertes, abschließbares Fach 1) zur Abholung von Postsendungen (Postschließfach, Postfach im Unterschied zum Briefkasten) oder von Kontoauszügen (Bankschließfach im weiteren Sinn), 2) zur zeitlich befristeten Aufbewahrung von Gegenständen: a) von Gepäck- oder Kleidungsstücken verschiedener Größe (Gepäckschließfach z. B. in Bahnhöfen und Hotels, Etagenschließfach in Bürogebäuden im Unterschied zum Spind, Garderobenschließfach in Veranstaltungsräumen); b) von Geld, Wertsachen oder Dokumenten, z. B. das Bankschließfach im engeren Sinn in einem Stahlschrank einer Bank (Tresor). - Schließfächer werden in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, können aber auch zum Service gehören (z. B. Hotelschließfach). Über die Benutzung von Bankschließfächern im engeren Sinne (Form des geschlossenen Depots) werden Mietverträge geschlossen. Bezüglich der Haftung des Schließfachvermieters wird zwischen entgeltliche und unentgeltliche Verwahrung unterschieden.
 

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Schließ|fach, das: 1. zur zeitweiligen Aufbewahrung von Gegenständen [gegen eine Gebühr] zur Verfügung stehendes verschließbares ↑Fach (1) z. B. zur Gepäckaufbewahrung auf Bahnhöfen. 2. Postfach (a).

Universal-Lexikon. 2012.