herfallen über; ausplündern; plündern; beklauen (umgangssprachlich); berauben; überfallen; bestehlen; abziehen (umgangssprachlich)
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aus|rau|ben ['au̮srau̮bn̩], raubte aus, ausgeraubt <tr.; hat:a) durch Raub um den gesamten mitgeführten Besitz bringen:
er ist nachts von zwei Maskierten ausgeraubt worden.
b) (aus einem Raum o. Ä.) die im Innern befindlichen Gegenstände von Wert rauben:
Diebe haben die Wohnung vollständig ausgeraubt.
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aus||rau|ben 〈V. tr.; hat〉 allen Eigentums berauben
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aus|rau|ben <sw. V.; hat:
1. durch Raub völlig leeren; ausplündern:
ein Geschäft, eine Wohnung, die Kasse a.
2. jmdm. unter Gewaltanwendung alles wegnehmen, was er besitzt od. bei sich trägt:
sie wurde unterwegs ausgeraubt.
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aus|rau|ben <sw. V.; hat: 1. durch Raub völlig leeren; ausplündern: ein Geschäft, eine Wohnung, die Kasse a. 2. jmdm. unter Gewaltanwendung alles wegnehmen, was er besitzt od. bei sich trägt: sie wurde unterwegs ausgeraubt; Einem Engländer, den er auf Rentierjagd begleitete, nahm er das Gewehr ab, raubte ihn aus und verschwand (Jahnn, Geschichten 232).
Universal-Lexikon. 2012.