Interessenkollision
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◆ In|ter|ẹs|sen|kon|flikt 〈m. 1〉 Konflikt, der sich aus dem Vorhandensein gegensätzlicher od. unvereinbarer Interessen ergibt; oV Interessenskonflikt ● sich in einem \Interessenkonflikt befinden
◆ Die Buchstabenfolge in|ter|e... kann in Fremdwörtern auch in|te|re... getrennt werden.
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In|te|r|ẹs|sen|kon|flikt, (seltener:) Interessenskonflikt, der:
aus einem Interessengegensatz resultierender Konflikt.
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Interessenkonflikt,
Treffen unterschiedliche Interessen zwischen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund andersartiger Zielsetzungen aufeinander, kommt es in der Regel zu einem Interessenkonflikt. Davon zu unterscheiden ist ein psychologisch begründetes Aggressionsverhalten. - Aggression.
Soziologen weisen darauf hin, dass man die gesamte gesellschaftliche Ordnung als ein System von Regeln für ein geordnetes Lösen von Interessenkonflikten ansehen kann. Politische, soziale und kulturelle Veränderungen und Entscheidungen berühren immer die Interessen der verschiedenen in der Gesamtgesellschaft vertretenen Gruppen, die sich durch gesellschaftliche Stellung, Bildung, politische Macht, Wertsetzung usw. unterscheiden. Interessenkonflikte sind daher unausweichlich und machen z. B. die Ausbildung einer Rechtsordnung notwendig, durch die eine friedliche Lösung von Interessenkonflikten in einer Gesellschaft ermöglicht werden soll.
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In|te|rẹs|sen|kon|flikt, der: aus einem Interessengegensatz resultierender Konflikt: Weltweit werden die -e um die Flussläufe an Schärfe gewinnen (natur 2, 1991, 25).
Universal-Lexikon. 2012.