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ex|tern [ɛks'tɛrn] <Adj.>:draußen befindlich, außerhalb, äußer… /Ggs. intern/: externe Mitarbeiter; diese Arbeit lassen wir extern machen.
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ex|tẹrn 〈Adj.〉 Ggs intern (1)
1. draußen befindlich
2. auswärtig, fremd
● \externer Mitarbeiter außerhalb eines Unternehmens für dieses tätiger, freier Mitarbeiter; \externer Schüler Schüler, der nicht im Schülerheim od. Internat wohnt; \externer Speicher 〈EDV〉 mit einer EDV-Anlage verbundener Speicher, der seine Daten bei Bedarf an deren Arbeitsspeicher abgibt, Außenspeicher; Sy Externspeicher [<lat. externus „außerhalb befindlich“]
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1. (bildungsspr., Fachspr.)
a) draußen befindlich, äußere:
-e Bauelemente;
b) nicht angestellt, in freier Mitarbeit tätig:
-e Mitarbeiterinnen.
2.
a) (bes. als Prüfling) von auswärts zugewiesen:
ein -er Abiturient, Lehrling;
<subst.:> das Examen als Externer ablegen;
b) nicht im Internat wohnend:
ein -er Schüler;
<subst.:> das Konvikt nimmt noch Externe auf.
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extẹrn
[lateinisch],
1) allgemein: draußen befindlich, außerhalb.
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ex|tẹrn <Adj.> [lat. externus, zu: exter, ↑Exterieur]: 1. (Fachspr., bildungsspr.) a) draußen befindlich, äußere: in -en Relationen stehen; -e Bauelemente; die -e Sicherheit des Landes (NZZ 31. 8. 87, 6); b) nicht angestellt, in freier Mitarbeit tätig: -e Mitarbeiterinnen; Ein Büro mit vier Angestellten im Hause der Mutterfirma ... dazu kommen viele -e Hersteller, Designer und Berater (Woche 14. 11. 97, 18). 2. a) (bes. als Prüfling) von auswärts zugewiesen: ein -er Abiturient; als -er Lehrling hatten Sie doch verhältnismäßig viel Freiheiten (Ziegler, Kein Recht 264); dass ... kein firmeneigenes Personal eingesetzt wird, sondern nur -e unabhängige Lehrkräfte (Hamburger Abendblatt 21. 5. 85, Beilage, S. 4); <subst.:> das Examen als Externer ablegen; b) nicht im Internat wohnend: ein -er Schüler; <subst.:> das Konvikt nimmt noch Externe auf.
Universal-Lexikon. 2012.