Akademik

Doppelehe
Bigamie

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Dọp|pel|ehe 〈f. 19; unz.〉 = Bigamie

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Dọp|pel|ehe, die:
Doppelheit zweier rechtlich geschlossenen, nebeneinander bestehenden Ehen ein u. derselben Person.

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I
Doppelehe,
 
Bigamie.
 
II
Doppelehe,
 
die Bigamie.
 

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Dọp|pel|ehe, die: zwei rechtlich geschlossene, nebeneinander bestehende Ehen ein u. derselben Person, wobei (strafbarerweise) eine zweite Ehe geschlossen worden ist, ohne dass die erste aufgelöst ist.

Universal-Lexikon. 2012.