Bigamie
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Dọp|pel|ehe 〈f. 19; unz.〉 = Bigamie
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Dọp|pel|ehe, die:
Doppelheit zweier rechtlich geschlossenen, nebeneinander bestehenden Ehen ein u. derselben Person.
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I Doppelehe,
Bigamie.
Doppelehe,
die Bigamie.
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Dọp|pel|ehe, die: zwei rechtlich geschlossene, nebeneinander bestehende Ehen ein u. derselben Person, wobei (strafbarerweise) eine zweite Ehe geschlossen worden ist, ohne dass die erste aufgelöst ist.
Universal-Lexikon. 2012.