nichtmilitärisch
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zi|vil [ts̮i'vi:l] <Adj.>:1. nicht militärisch; bürgerlich (1):
der zivile Beruf des Offiziers ist Ingenieur; ein Flughafen für den zivilen Verkehr.
2. verhältnismäßig anständig und daher annehmbar, nicht übertrieben:
eine zivile Chefin; zivile Preise, Forderungen.
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zi|vil 〈[ -vi:l] Adj.〉
1. bürgerlich, nicht militärisch
2. 〈fig.〉 angemessen, mäßig (Preis)
● \ziviler Bevölkerungsschutz (Maßnahmen zum) Schutz der Bevölkerung im Kriegsfall [<lat. civilis „bürgerlich“; zu civis „Bürger“] Siehe auch Info-Eintrag: zivil - info!
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zi|vil <Adj.> [wohl unter Einfluss von frz. civil < lat. civilis = bürgerlich, zu: civis = Bürger]:
die -e Luftfahrt;
Angriffe auf -e Ziele;
im -en Leben ist er Maurer;
die -e (nicht zum Militär gehörende) Bevölkerung;
-er Ersatzdienst (früher; Zivildienst);
-e Kleidung (Zivil) tragen;
die -e Ehe (Zivilehe);
das -e Recht (Zivilrecht);
-er Ungehorsam (gegen eine als ungerecht empfundene Politik bzw. deren Gesetze gerichteter Widerstand, der in zwar gesetzwidrigen, aber gewaltlosen öffentlichen Handlungen besteht; nach engl. civil disobedience).
2. anständig, annehmbar:
-e Bedingungen;
das Lokal hat -e (nicht zu hohe) Preise;
jmdn. z. behandeln;
ganz z. aussehen.
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zivil
[lateinisch civilis »bürgerlich«, zu civis »Bürger«], 1) nicht militärisch, bürgerlich; 2) anständig, annehmbar.
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Zi|vil, das; -s [nach frz. (tenue) civile]: 1. Zivilkleidung: Z. tragen, anziehen, anlegen; er kam in, war in Z.; Bei unserem Polizeirevier holte ich einen Kriminalbeamten in Z. ab (Simmel, Affäre 162); nebenbei haben die Feuerwehrmänner den Gerätepark gewartet, sind ... in Z. herumgestanden (Fels, Kanakenfauna 51). 2. (selten) nicht zum Militär gehörender gesellschaftlicher Bereich, Teil der Bevölkerung: zum Z. übertreten; Heinrich Graf Dohna ..., ein bei Z. und Militär gleichermaßen hochgeachteter, respektgebietender Mann (Dönhoff, Ostpreußen 140). 3. (schweiz.) Familienstand: er musste vor Gericht sein Z. angeben.
Universal-Lexikon. 2012.