Akademik

Schwindung
Schrumpfung

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Schwịn|dung 〈f. 20; unz.〉
1. das Schwinden
2. Änderung der Abmessungen eines Gussstückes vom Moment des Erstarrens bis zur Abkühlung auf Raumtemperatur

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Schwindung,
 
Schwinden, Schrumpfen, die Verkleinerung der Länge oder des Volumens, z. B. von Beton und Holz beim Austrocknen, von Tonwaren beim Trocknen und Brennen, von Metallen und Kunststoffen nach der Formgebung beim Abkühlen und Erhärten. Ungleichmäßiges Austrocknen kann bei Holz zum Werfen, bei Beton u. a. zu Schwindrissen führen. Kunststoffe können noch einer Nachschwindung (z. B. durch molekulare Strukturänderung) unterliegen. Die Schwindmaße (Schwundmaße) werden in Längen- oder Volumen-% oder in mm/m angegeben; sie betragen z. B. bei Stahlguss rd. 2 %, bei Beton rd. 0,5 mm/m, bei Kunststoffen 0,1-3 % und liegen bei normalem Holz in den drei anatomischen Richtungen tangential, radial und longitudinal in der Größenordnung 0,2-0,45 beziehungsweise 0,1-0,3 beziehungsweise 0,005-0,03 % je 1 % Holzfeuchtigkeitsänderung.

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Schwịn|dung, die; - (Fachspr.): das Schwinden (2).

Universal-Lexikon. 2012.