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zu|ụn|guns|ten auch: zu Ụn|guns|ten 〈Präp. m. Dat., wenn das Subst. vorangeht, mit Gen., wenn das Subst. folgt〉 zum Nachteil ● \zuungunsten des Kaufmanns; dem Konto des Kaufmanns \zuungunsten; →a. Ungunst [→ Gunst]
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1zu|ụn|guns|ten, zu Ụn|guns|ten <Präp. mit Gen., veraltet auch nachgestellt mit Dativ>:
zum Nachteil, Schaden:
das Kräfteverhältnis hat sich zuungunsten der Dritten Welt verschoben.
2zu|ụn|guns|ten, zu Ụn|guns|ten <Adv.>:
in Verbindung mit »von«; zum Nachteil, Schaden:
zuungunsten von Frau Meyer.
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zu|ụn|guns|ten (auch: zu Ungunsten): I. <Präp. mit Gen., veraltet auch nachgestellt mit Dativ> zum Nachteil, Schaden von jmdm., etw.: das Kräfteverhältnis hat sich z. des Westens verschoben; ... fiel am Barren die Vorentscheidung z. der Einheimischen (NZZ 1./2. 5. 83, 27). II. <Adv.> (in Verbindung mit „von“) nachteilig, schädlich für jmdn.: ... gab es durch das 2 : 0 für Nalbach einen Platztausch z. von Düppenweiler (Saarbr. Zeitung 17. 12. 79, 21/23).
Universal-Lexikon. 2012.